Virtuelle Mitgliederversammlung 2021
Fragen und Antworten (FAQ) zur Mitgliederversammlung 2021
Hier finden Sie Antworten zu den am häufigsten gestellten Fragen zur Mitgliederversammlung 2021.
Falls Sie darüber hinaus Fragen haben, beantworten wir diese gerne telefonisch oder unter der E-Mail-Adresse info(at)wsw-herne.de.
Warum darf die Genossenschaft die MItgliederversammlung in schriftlicher Form durchführen? Ist das rechtlich zulässig?
Warum finden keine Neuwahlen für ausscheidende Aufsichtsratsmitglieder statt? Ist das zulässig?
Bleiben die Aufsichtsrats-mitglieder noch so lange im Amt? Wer bildet in der Zeit den Aufsichtsrat?
Welche Mehrheitsverhältnisse sind bei den TOPs erforderlich? Einfache Mehrheit?
Kann ich mich bei der Abstimmung zu einzelnen TOPs enthalten?
Warum ist die virtuelle Wahl nicht geheim? Weshalb wurde der Abstimmungsbogen nicht anonymisiert?
Kann ich meinen Abstimmungsbogen auch per E-Mail schicken?