Fragen und Antworten zur Mitgliederversammlung 2021

Frage: Warum finden keine Neuwahlen für ausscheidende Aufsichtsratsmitglieder statt? Ist das zulässig?

 

Antwort: Langjährige Versammlungswirklichkeit ist, dass turnusmäßige Wahlen durch Wiederwahl von Mitgliedern des Aufsichtsrates in der Regel unproblematisch sind. Insofern wäre eine Wahl von Aufsichtsräten auch in der virtuellen Mitgliederversammlung in schriftlicher Form möglich gewesen.

Andererseits sieht die Satzung der Wohnungsgenossenschaft vor, dass Mitglieder der Genossenschaft das Recht haben, in der Versammlung ihre Kandidatur zu erklären. Da es nach der Einladung zur virtuellen Generalversammlung im schriftlichen Verfahren mindestens eine Woche Zeit für Fragen und Anträge gibt, hätte in dieser Zeit auch eine Kandidatur zum Aufsichtsrat (mit Kurzvita und Bild, gegebenenfalls Bewerbungsstatement) erklärt werden können.

Aufsichtsrat und Vorstand haben sich nach sorgfältiger Abwägung auf Basis des GesRuaCOVBekG gegen dieses aufwändige und intransparente Verfahren entschieden. Eine Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern erfolgt demnach nicht.

 

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