1. Information und Benachrichtigung

Informieren Sie unverzüglich Ihre eigene Hausrat- bzw. Haftpflichtversicherung

sowie Ihren Vermieter, ganz gleich ob jemand Anderes den Schaden verursacht hat. Bei Einbruchdiebstahlschäden ist die örtlich zuständige Polizei hinzuzuziehen.

Hat  beispielsweise ein Handwerker den Schaden verursacht, verfahren Sie in gleicher Weise wie vorstehend beschrieben.

Zusätzlich informieren Sie den schaden verursachenden Handwerker, damit dieser seine Betriebshaftpflichtversicherung einschalten kann.

2.  Beweissicherung 

Fertigen Sie eine Fotodokumentation vom Schaden an!

Erstellen Sie eine Liste mit Anschaffungspreisen und Angaben zu Alter und Anschaffungsjahr der beschädigten Gegenstände.

3. Schadenminderung

Verhalten Sie sich im Schadenfall so, als müssten Sie den Schaden "aus der eigenen Tasche" bezahlen und versuchen Sie  nicht zerstörte Gegenstände zu retten!

Beachten Sie, dass im Regelfall die Schadenbeseitigungskosten versichert sind und ersetzt werden (Neuwertversicherung), nicht jedoch darüber hinaus gehende Sanierungskosten.

4. Notieren und Beantworten der sog. "W-"-Fragen

Was ist passiert? Wann und wo?

Wie bzw. wodurch ist der Schaden passiert?

Was ist alles beschädigt?

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